Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Vertragsabschluß
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen sowie künftige Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.3 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Produkte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung oder Garantie erfolgt.
1.4 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.
1.5 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auslieferung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten bei einem Nettowarenwert unter € 1.000,00 , soweit schriftlich eine andere Vereinbarung nicht getroffen wurde.
2.3 Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. Günter Schröder OHG über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darrüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
An neue Kunden sowie Kunden mit unzureichender Bonität bleibt Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme bzw. Zahlung bei Lieferung vorbehalten.
2.4 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Für die Dauer des Abnahmeverzugs des Käufers ist die Fa. Günter Schröder OHG berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Fa. Günter Schröder OHG Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal € 100,00 zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann die Fa. Günter Schröder OHG den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
3. Lieferfrist
3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3.4 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsunfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretender Umstände, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen), in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder den Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflusses des Lieferers liegen. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitteilen.
3.5 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Besteller – soweit er nachweist, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges in Höhe von 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.
3.6 Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über die in Nr. 3.5 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Besteller gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist damit nicht verbunden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers bleibt unberührt.
3.7 Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, wenn die Verzögerung vom Lieferer zu vertreten ist.
3.8 Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers binnen angemessener Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt, Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder am Vertrage festhält.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
5. Umtausch bzw. Rücknahme
Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich bestätigter Kulanzumtausch wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Warenwertes belastet.
6. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
6.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Käufer zu vertreten hat, dann hat der Käufer uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 15% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen.
6.2 Bei Bestellungen von Sonderprodukten sowie Produkten, die nicht an unserem Lager geführt werden, ist generell kein Rücktritt vom Vertrag möglich, sofern die Ware bereits produziert wurde.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
7.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt und verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
7.5 Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
7.6 Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der jeweils Vorbehaltsware.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht dem Vorbehaltsverkäufer gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufvertrages ist.
Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Auf Verlangen hat der Käufer ihm den Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
7.7 Eine Sicherungsübereignung oder Pfändung unserer Ware ist dem Käufer nicht gestattet. Von Zugriffen Dritter hat er unverzüglich dem Verkäufer Mitteilung zu machen.
8. Gewährleistung / Haftungsausschluss
8.1 Die Fa. Günter Schröder OHG gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Mängelrügen sind ausgeschlossen bei geringfügigen Abweichungen in Breite, Dicke und Flächengewicht von +/- 10%.
8.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
8.3 Sollte die Fa. Günter Schröder OHG Mängelrücksendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Falle leitet die Fa. Günter Schröder OHG die Reparatursache lediglich für den Käufer an ihre Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.
8.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 8 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich mit Mustern anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend §§ 377, 388 HGB.
8.5 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nichterfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.
8.6 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.
8.7 In den Fällen, in denen –für unseren Käufer- kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Käufer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Nettowarenwertes gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung gem. 7.1 dieser AGB als gleichwertiger Ausgleich i.S.d. § 478 IV S.1 BGB abgegolten.
8.8 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1.4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
8.9 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
10.1 Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewähransprüche wird Biebergemünd vereinbart.
10.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Gelnhausen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
10.3 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
10.4 Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages bzw. der AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Regelung eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den betreffenden Punktes bedacht hätten.
Vorbehaltlich Irrtümer & Produktänderungen.